Erstes eigenes Geld verdienen ist der Plan. Was dabei erlaubt ist, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz — und zwar ziemlich streng, mit einer klaren Logik: Die Schule hat Vorrang, und je jünger du bist, desto enger die Grenzen.

Hier stehen die Regeln in der Reihenfolge, in der sie dich betreffen: erst Alter, dann Stunden, dann Geld.

Was in deinem Alter gilt

Unter 13 Jahren

Arbeiten ist nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur für sehr spezielle Fälle wie Auftritte bei Veranstaltungen, und die brauchen eine behördliche Genehmigung.

13 und 14 Jahre

Erlaubt sind leichte, für Kinder geeignete Tätigkeiten — Zeitungen austragen, Botengänge, Nachhilfe, Babysitten, Gartenarbeit, Aushilfe in der Landwirtschaft.

Die Bedingungen:

  • Deine Eltern müssen zustimmen.

  • Höchstens zwei Stunden pro Tag (in der Landwirtschaft bis zu drei).

  • Nicht vor 8 Uhr, nicht nach 18 Uhr, nicht während des Unterrichts.

  • Nicht an Sonn- und Feiertagen.

15 bis 17 Jahre

Du giltst als Jugendliche:r, damit wird es deutlich mehr:

  • Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche.

  • Fünf-Tage-Woche, in der Regel Montag bis Freitag.

  • Nicht zwischen 20 und 6 Uhr. Für einzelne Branchen gibt es ab 16 Jahren Ausnahmen — in der Gastronomie bis 22 Uhr, in Bäckereien ab 5 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 bis 21 Uhr.

  • Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als viereinhalb Stunden, mindestens 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden.

  • Samstag, Sonntag und Feiertage sind grundsätzlich frei. Es gibt Branchenausnahmen (Gastronomie, Krankenhäuser, Landwirtschaft, Verkauf); dann steht dir ein anderer freier Tag zu.

[!warning] Ein Sonderfall, der oft übersehen wird Bist du 15 oder älter, aber noch vollzeitschulpflichtig, gelten für dich weiterhin die strengeren Kinder-Regeln — also die Zwei-Stunden-Grenze. Wie lange die Vollzeitschulpflicht dauert, regelt jedes Bundesland selbst.

Während der Schulferien

Ab 15 darfst du in den Ferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr in Vollzeit arbeiten. Das ist der klassische Ferienjob. Die Tages- und Nachtregeln gelten dabei weiter.

Ab 18 Jahren

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht mehr. Ab hier zählt normales Arbeitsrecht.

Was verboten ist

Unabhängig vom Alter tabu sind für Jugendliche unter anderem: Akkordarbeit, Arbeit mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen, Tätigkeiten mit erheblicher Unfall-, Hitze- oder Lärmbelastung, Arbeit unter Tage und Ausschank in Gaststätten.

Wenn ein Betrieb dir etwas anbietet, das offensichtlich in diese Richtung geht, ist nicht dein Problem, dass er es anbietet — sondern seines. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, nicht dich.

Was du verdienen darfst

Die Minijob-Grenze

Der übliche Rahmen für einen Schülerjob ist der Minijob. Die Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr; zum Januar 2027 steigt sie auf 633 €. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und wandert mit ihm nach oben.

Bleibst du darunter, zahlst du im Regelfall keine Sozialabgaben — die übernimmt der Arbeitgeber pauschal. Ein gelegentliches, unvorhergesehenes Überschreiten in bis zu zwei Monaten im Jahr ist unschädlich, solange die Jahresgrenze steht.

Der Mindestlohn — und warum er für dich oft nicht gilt

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 €.

Aber: Für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt er nicht. Das überrascht viele. Wenn du unter 18 bist und noch zur Schule gehst, darf dein Arbeitgeber dir legal weniger zahlen.

Praktisch heißt das: Verhandeln lohnt sich, und ein Vergleich mehrerer Angebote ebenfalls. Viele Betriebe zahlen freiwillig den Mindestlohn oder mehr, weil sie sonst niemanden finden — aber sie müssen es nicht.

Steuern

Bei einem Minijob rechnet der Arbeitgeber die Steuer meist pauschal ab; du bekommst deinen Verdienst brutto für netto. Wird stattdessen nach deiner Steuer-ID abgerechnet und Lohnsteuer einbehalten, holst du dir die in der Regel über die Steuererklärung im Folgejahr zurück, weil du unter dem Grundfreibetrag bleibst.

Kindergeld

Ein Nebenjob gefährdet das Kindergeld deiner Eltern nicht. Die frühere Verdienstgrenze für Kinder in Erstausbildung ist abgeschafft.

Wenn du BAföG oder Sozialleistungen beziehst

Hier wird es individuell. Beim BAföG bleibt ein Teil des eigenen Einkommens anrechnungsfrei — ein normaler Minijob passt meist darunter, die genaue Grenze ändert sich aber mit dem Mindestlohn. Bezieht deine Familie Bürgergeld, gelten eigene Regeln für Schüler- und Ferienjobs. Frag in beiden Fällen vorher beim zuständigen Amt nach, statt hinterher eine Rückforderung zu bekommen.

Bevor du zusagst

  • Vertrag schriftlich. Auch beim Minijob. Darin: Stundenlohn, Arbeitszeiten, Aufgaben, Urlaubsanspruch.

  • Arbeitszeiten aufschreiben. Der Arbeitgeber muss sie dokumentieren, ein eigener Nachweis hat schon vielen geholfen.

  • Urlaub steht dir zu. Auch im Minijob, anteilig. Für Jugendliche gelten erhöhte Mindestansprüche, gestaffelt nach Alter.

  • Ehrlich mit dir selbst rechnen. Ein Job neben der Schule kostet Zeit, die vorher woanders steckte. Wenn Klausurenphase und Schichtplan kollidieren, gewinnt fast immer der Schichtplan — deshalb vorher klären, ob du in Prüfungswochen aussetzen kannst.

Häufige Fragen

Ab wann darf ich arbeiten? Mit 13, mit Zustimmung der Eltern und nur mit leichten Tätigkeiten für maximal zwei Stunden am Tag. Ab 15 gelten deutlich weitere Regeln.

Wie viel darf ich als Schüler:in verdienen? Bis zur Minijob-Grenze von 603 € im Monat (2026) bleibt es unkompliziert. Darüber wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

Bekomme ich den Mindestlohn? Nicht zwingend. Für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht — viele Betriebe zahlen ihn trotzdem.

Darf ich am Wochenende arbeiten? Grundsätzlich nicht. Für bestimmte Branchen gibt es Ausnahmen, dann bekommst du dafür einen anderen Tag frei.

Wie lange darf ich in den Ferien arbeiten? Ab 15 Jahren bis zu vier Wochen im Kalenderjahr in Vollzeit.