BAföG ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schüler:innen können gefördert werden — und anders als beim Studium ist Schüler-BAföG in den meisten Fällen ein Vollzuschuss: Du zahlst nichts davon zurück.

Der Haken: Nicht jede:r hat Anspruch, und ausgerechnet der häufigste Fall — Gymnasium, Wohnung bei den Eltern — fällt in der Regel raus. Hier steht, woran es hängt.

Zahlst du das Geld zurück?

Nein, in aller Regel nicht. Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gezahlt. Das ist der große Unterschied zum BAföG für Studierende, das zur Hälfte ein zinsloses Darlehen ist.

Ausnahme sind höhere Fachschulen und Akademien — die behandelt das Gesetz wie Hochschulen.

Das ist auch der Grund, warum sich ein Antrag fast immer lohnt, selbst wenn du unsicher bist: Im schlechtesten Fall bekommst du einen Ablehnungsbescheid.

Wer Anspruch hat — und wer nicht

Zwei Dinge entscheiden: welche Schule du besuchst und wo du wohnst.

Allgemeinbildende Schulen (Gymnasium, Real-, Haupt-, Gesamtschule)

Hier ist die Hürde hoch. Gefördert wird erst ab Klasse 10, und nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst. Das gilt nicht als frei wählbar: Anerkannt wird es im Wesentlichen dann, wenn es in erreichbarer Nähe der elterlichen Wohnung keine Schule gibt, an der du deinen angestrebten Abschluss machen kannst — und du deshalb ausziehen musst.

Wohnst du zu Hause und gehst aufs Gymnasium um die Ecke, gibt es kein BAföG. Das ist die häufigste Enttäuschung beim Thema.

Berufliche Schulen

Deutlich offener. Bei Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs ist eine Förderung auch möglich, wenn du bei deinen Eltern wohnst.

Wie viel du bekommst, hängt zusätzlich davon ab, ob dein Bildungsgang eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und ob er zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Bei einer FOS-Klasse 12, in die man nur mit abgeschlossener Ausbildung kommt, gelten andere Sätze als bei einer FOS-Klasse 11 direkt nach der Mittleren Reife.

Nicht gefördert wird

Die klassische duale Ausbildung im Betrieb. Dafür gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit — ein eigener Topf mit eigenen Regeln.

Wie viel Geld gibt es?

Die Höchstsätze unterscheiden sich nach Schulart und Wohnsituation. Stand 2026 liegen sie:

WohnsituationHöchstsatz (je nach Schulart)eigene Wohnung, nicht bei den Elternrund 803 € bis 959 € im Monatbei den Elternrund 413 € bis 635 € im Monat

Die Spanne kommt daher, dass jede Schulart einen eigenen Bedarfssatz hat. In diesen Beträgen ist ein Zuschlag von 137 € für Kranken- und Pflegeversicherung enthalten — bist du beitragsfrei bei deinen Eltern familienversichert, fällt dieser Zuschlag weg und der Betrag sinkt entsprechend.

Wichtig: Das sind Höchstsätze, keine Regelbeträge. Vom Bedarf wird abgezogen, was an Einkommen deiner Eltern sowie an eigenem Einkommen und Vermögen angerechnet wird. Wie viel bei dir tatsächlich herauskommt, entscheidet fast immer das Elterneinkommen.

Wenn du ein Kind unter 14 Jahren betreust, kommt ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 € pro Kind und Monat dazu — ebenfalls als Zuschuss.

Steigen die Sätze bald?

Eine Erhöhung ist in Arbeit: Das Bundeskabinett hat im August 2026 den Entwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; die erste Anhebung soll im April 2027 greifen. Für 2026 ändert sich dadurch nichts — bis zur Verkündung ist das ein Entwurf, kein geltendes Recht.

Darfst du nebenbei arbeiten?

Ja. Ein bestimmter Betrag deines eigenen Einkommens bleibt anrechnungsfrei — ein normaler Minijob passt in der Regel darunter. Die Grenze ist an die Minijob-Grenze gekoppelt und ändert sich, wenn der Mindestlohn steigt. Prüfe den aktuellen Wert deshalb vor der Antragstellung beim BAföG-Amt oder mit einem BAföG-Rechner.

Was darüber liegt, wird angerechnet und senkt deine Förderung. Auch dein Vermögen zählt — hast du größere Beträge auf dem Konto oder ein Depot, kann das den Anspruch reduzieren.

So läuft der Antrag

1. Zuständiges Amt finden. Für Schüler:innen ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort deiner Elternzuständig, nicht das an deinem Schulort.

2. Antrag stellen. Am einfachsten online über BAföG Digital (bafoeg-digital.de). Papierformblätter gibt es weiterhin.

3. Unterlagen zusammensuchen. Schulbescheinigung, Einkommensnachweise deiner Eltern (in der Regel vom vorletzten Kalenderjahr), Angaben zu eigenem Einkommen und Vermögen, Kontodaten.

4. Früh genug abschicken. BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht — rückwirkend zahlt niemand. Wenn dir noch Unterlagen fehlen, stell trotzdem einen formlosen Antrag, um den Monat zu sichern, und reiche nach.

5. Verlängerung im Kalender eintragen. Bewilligt wird für zwölf Monate. Der Folgeantrag sollte etwa zwei Monate vor Ablauf raus, sonst entsteht eine Lücke.

Wenn kein Anspruch besteht

Häufigster Fall: allgemeinbildende Schule, Wohnung bei den Eltern. Dann bleiben andere Wege:

  • Stipendien — es gibt Programme ausdrücklich für Schüler:innen, nicht nur für Hochbegabte

  • Bildungs- und Teilhabepaket — Zuschüsse für Schulmaterial, Mittagessen, Klassenfahrten und Nachhilfe, wenn die Familie bestimmte Leistungen bezieht

  • Kindergeld — läuft über den 18. Geburtstag hinaus weiter, solange du in Ausbildung bist

  • Fonds und Härtefallhilfen von Schule, Kommune oder Förderverein — wenig bekannt, oft unbürokratisch

Häufige Fragen

Bekomme ich BAföG, wenn ich aufs Gymnasium gehe und zu Hause wohne? In der Regel nicht. An allgemeinbildenden Schulen ist eine Förderung ab Klasse 10 nur vorgesehen, wenn du aus zwingenden Gründen nicht bei deinen Eltern wohnen kannst.

Muss ich Schüler-BAföG zurückzahlen? Nein, es ist ein Vollzuschuss. Ausnahme: höhere Fachschulen und Akademien.

Kann ich BAföG bekommen, obwohl meine Eltern gut verdienen? Meist nicht — das Elterneinkommen wird angerechnet. Es gibt Freibeträge, die sich zum Beispiel durch Geschwister in Ausbildung erhöhen. Ein Rechner gibt schnell eine Einschätzung.

Gibt es BAföG für ein Schuljahr im Ausland? Ja, Auslands-BAföG ist ab Klasse 10 möglich — auch dann, wenn du in Deutschland keinen Anspruch hättest. Das lohnt sich zu prüfen.

Wo bekomme ich Beratung? Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Die Beratung ist kostenlos, und die Ämter sind bei Fragen zur Schulart meist die verlässlichste Quelle.